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Meldeportal der Musiktheater im Revier GmbH

Hinweisgeber

Am 2. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz schützt hinweisgebende Personen (Whistleblower) und schreibt einheitliche Standards für die Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände und den Schutz der Hinweisgeber*innen vor.

Das Meldeportal der Musiktheater im Revier GmbH (MiR GmbH) bietet Mitarbeitenden sowie Dritten die Möglichkeit, Hinweise direkt zu melden.

Durch ein gesichertes Hinweisgebersystem schützen wir die Interessen von hinweisgebenden Personen. Wir stellen damit sicher, dass eingehende Hinweise in einem geschützten Verfahren behandelt werden.

Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt, die Informationen in einem geschützten Verfahren verarbeitet. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der MiR GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

Grundlage des Verfahrens bildet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Informationen zum Datenschutz finden Sie im Menü links.

Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Hinweise zum Ausfüllen des elektronischen Formulars

Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung die folgenden Hinweise.

Zögern Sie nicht, bei etwaigen Rückfragen oder Unsicherheiten den Kontakt zu uns zu suchen. Gegebenenfalls können hierdurch Unklarheiten beseitigt und spätere Rückfragen vermieden werden.

Hinweise zur Zuständigkeit der Meldestelle:

○ Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Es muss sich zudem um einen Verstoß bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen, handeln. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.

Weitere Hinweise:

○ Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.

○ Damit Ihre Meldung von den durch die MiR GmbH für die Aufklärung berechtigten Personen angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

○ Bitte achten Sie als hinweisgebende Person darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können müssen. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

○ Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Bennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.). Soweit Ihnen solche Beweismittel als elektronische Datei zur Verfügung stehen, haben Sie die Möglichkeit, diese bei Abgabe Ihrer Meldung hochzuladen.

○ Die interne Meldestelle der MiR GmbH prüft alle Meldungen auf mögliche Regelverstöße gemäß § 3 (8) HinSchG und leitet bei Bedarf Folgemaßnahmen ein.

Sollten Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzsystem haben oder weitergehende Informationen benötigen, so steht Ihnen Frau Anna Zymla-Szymendera zur Verfügung:

Anna Zymla-Szymendera
Telefon: 0209.954-3990
E-Mail: hinweisgeberstelle@musiktheater-im-revier.de